4.2.2.3. Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich
Aufgrund der prognostischen Einhaltung der ab dem Jahr 2030 geltenden Grenzwerte sind keine Maßnahmen zur Verminderung, zur Verringerung oder zum Ausgleich erforderlich.
Aufgrund der prognostischen Einhaltung der ab dem Jahr 2030 geltenden Grenzwerte sind keine Maßnahmen zur Verminderung, zur Verringerung oder zum Ausgleich erforderlich.
Im Folgenden wird auf das Stadtklima und die lokale bioklimatische Situation sowie Belange des Klimaschutzes eingegangen. Luftschadstoffe sind bereits unter dem Schutzgut Luft behandelt worden. Belange der Klimaanpassung im Hinblick auf zunehmende Starkregenereignisse werden beim Schutzgut Wasser behandelt.
Klimaschutz
Es besteht im Geltungsbereich und in dessen räumlichem Umfeld eine Belastung durch Treibhausgase. Vor allem durch den Straßen- und Schienenverkehr werden Kohlendioxid, Partikel, Stickstoffoxide, NMVOC (Non-Methane Volatile Organic Compounds) sowie Schwefeldioxide emittiert.
Lokale thermische Klimaaspekte
Für die Freie und Hansestadt Hamburg liegt mit der „Stadtklimaanalyse Hamburg 2023“ ein detailliertes Gutachten zur stadtklimatischen Bestandsaufnahme und Bewertung für das Gesamtgebiet Hamburgs vor.
Das Plangebiet befindet sich in einem dicht bebauten Umfeld, sodass die lokalen kleinklimatischen Verhältnisse deutlich urban geprägt sind. Das Plangebiet wird in der Stadtklimaanalyse als stark verdichteter Siedlungsraum mit ungünstigen bioklimatischen Bedingungen eingeordnet. Es handelt sich um einen Belastungsraum, der infolge eines sehr hohen Versiegelungsgrades, umfangreicher Baukörper und eines geringen Vegetationsanteils durch die Ausbildung von Wärmeinseln gekennzeichnet ist.
In den Teilbereichen des Plangebiets mit Baumbestand trägt dieser durch Verschattung und Verdunstung dazu bei, eine übermäßige Aufheizung an heißen Sommertagen zu reduzieren. Dem Baumbestand kommt somit eine wichtige lokalklimatische Ausgleichsfunktion zu.
Das Plangebiet liegt in einem Gebiet Altonas mit dichter Bebauung und gewerblicher Nutzung. Der nordwestlich des Plangebiets befindliche Friedhof "Diebsteich" stellt mit seinen vegetationsgeprägten Freiflächen und Baumbestand ein Kaltluftentstehungsgebiet mit Zuordnung zu einem belasteten Siedlungsraum dar. Gleiches gilt für den östlich des Plangebietes gelegenen "Rudi-Barth-Sportplatz".
Die außerhalb des Plangebiets befindlichen Gleisanlagen stellen aufgrund ihres Versiegelungsgrades und der überwiegend dunklen Oberflächen einen Bereich mit erhöhter Wärmebelastung dar. Gleichzeitig wirken sie als Barriere für den aus westlicher Richtung einströmenden Kalt- und Frischluftstrom aus dem Bereich der Friedhofsachse mit dem Friedhof Diebsteich, sodass dessen kühlende Wirkung im Bereich der Gleisanlagen deutlich abgeschwächt wird.