Planungsdokumente: Altona-Nord30-Bahrenfeld79
Begründung
4.1. Einleitung
Die Begründung zum Bebauungsplan Altona-Nord 30 / Bahrenfeld 79 legt die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans dar. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Er legt die in der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Umweltbelange gemäß Anlage 1 zum BauGB dar. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Der Umweltbericht soll sich demnach vorrangig auf die für den jeweiligen Bebauungsplan abwägungsrelevanten Inhalte konzentrieren, d. h. auf die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen, die der Plan erwarten lässt.
4.1.1. Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplans
Die DB Netz AG hat im Juli 2014 die Verlegung des Bahnhofs Hamburg-Altona beschlossen. Der bestehende und für den Fern- und Regionalverkehr genutzte Kopfbahnhof Hamburg-Altona soll durch einen im Bereich der jetzigen S-Bahn-Station Diebsteich neu zu errichtenden Durchgangsbahnhof für den Fern-, Regional- sowie S-Bahnverkehr ersetzt werden.
Da die Erschließung des Bahnhofs und der weiteren in direkter Nachbarschaft geplanten Nutzungen wie Regionalligastadion und Musikhalle zur Inbetriebnahme von Fern- und Regionalbahnhof und Stadion Ende 2029 sicherzustellen ist, muss eine neue Straße gebaut werden, die nicht vollumfänglich auf der Grundlage geltenden Planrechts realisiert werden kann. Aus diesem Grund wird das laufende Bebauungsplanverfahren Altona-Nord 27 / Bahrenfeld 72 geteilt, und der auf die Straßenverkehrsflächen reduzierte Teil wie vorliegend unter der Bezeichnung Altona-Nord 30 / Bahrenfeld 79 vorgezogen fortgeführt.