1. Anlass und Ziel der Planung
Die DB Netz AG hat im Juli 2014 die Verlegung des Bahnhofs Hamburg-Altona beschlossen. Der bestehende und für den Fern- und Regionalverkehr genutzte Kopfbahnhof Hamburg-Altona soll durch einen im Bereich der jetzigen S-Bahn-Station Diebsteich neu zu errichtenden Durchgangsbahnhof für den Fern-, Regional- sowie S-Bahnverkehr ersetzt werden. Für das Vorhaben wurde 2017 ein Planfeststellungsbeschluss erlassen, der in den Folgejahren ergänzt und geändert wurde.
Der neue Fern- und Regionalbahnhof Hamburg-Altona soll Ende 2029 am derzeitigen S-Bahnhof Diebsteich in Betrieb gehen. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Empfangsgebäudes und die erforderliche äußere Erschließung sollten bisher gemeinsam durch das Bebauungsplanverfahren Altona-Nord 27 / Bahrenfeld 72 geschaffen werden. Während des Bebauungsplanverfahrens entstand auf Initiative des Bundesministeriums für Verkehr die Planung eines Verbindungsbahnentlastungstunnels (VET) zwischen Hauptbahnhof und künftigem Fern- und Regionalbahnhof Hamburg-Altona am Diebsteich mit unterirdischer Station am Diebsteich. Dieses Projekt verzögerte das Bebauungsplanverfahren Altona-Nord 27 / Bahrenfeld 72.
Um die Erschließung des neuen Fern- und Regionalbahnhofs sicherzustellen, ist eine Ergänzung und Erweiterung der vorhandenen Straßenverkehrsflächen erforderlich, die nicht vollumfänglich auf der Grundlage geltenden Planrechts hergestellt werden können. Um zur Inbetriebnahme des Fern- und Regionalbahnhofes eine funktionierende Erschließungssituation zu realisieren, ist es daher erforderlich, nur für die Straßenverkehrsflächen vorgezogen Planrecht zu schaffen. So wird der für die Herstellung der Erschließung erforderliche Teil aus dem Plangebiet des Bebauungsplan-Entwurfs Altona-Nord 27 / Bahrenfeld 72 herausgelöst und unter der Bezeichnung Altona-Nord 30 / Bahrenfeld 79 fortgeführt. Ziel ist eine leistungsfähige Erschließung des Bahnhofs und eine gute Verknüpfung insbesondere mit dem Bus-, Rad- und Fußverkehr.
Die neue Erschließungsstraße ist erforderlich, weil der Stadtraum rund um die heutige S-Bahnstation Diebsteich infolge der Verlegung des Fern- und Regionalbahnhofs Altona an Zentralität gewinnen und direkt mit dem Regional- und Fernverkehr erreichbar sein wird. Aufgrund der veränderten Lage wird der Bahnhof nicht mehr nur für Altona und den Hamburger Westen der wesentliche Zugangspunkt zum Fern- und Regionalbahnverkehr sein, sondern auch für maßgebliche Teile des Kerngebiets von Eimsbüttel eine neue und attraktive Alternative zum Bahnhof Dammtor sowie zum Hauptbahnhof darstellen. Es gilt, den Bahnhof optimal an das Busliniennetz und an die stadtweiten und bezirklichen Radverkehrsnetze anzubinden.
Zugleich steht die Planung im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Entwicklung des ehemaligen ThyssenKrupp Schulte-Areals, dessen planungsrechtliche Grundlage durch das Bebauungsplanverfahren Altona-Nord 29 geschaffen wird. Dort sind unter anderem ein Regionalligastadion und eine Musikhalle vorgesehen. Diese sollen Ende 2029 bzw. im Jahr 2030 in Betrieb gehen. Infolge dieser Vorhaben und des neuen Bahnhofs werden die Verkehrsbeziehungen im gesamten Umfeld neu geordnet. Die im Bebauungsplan Altona-Nord 30 / Bahrenfeld 79 gesicherten Straßenverkehrsflächen bilden einen wesentlichen Bestandteil dieser übergeordneten Erschließungs- und Verkehrsplanung.
Der Bebauungsplan-Entwurf Altona-Nord 27 / Bahrenfeld 72, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante, nutzungsgemischte Bebauung direkt am neuen Fern- und Regionalbahnhof schaffen soll, wird zu gegebener Zeit weitergeführt.